Infos für Ämter
Liebe Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe,
hier finden Sie Informationen zu unseren Leistungen, unserer Qualität und Ihre Ansprechpartnerinnen.
Leistungskatalog
Im Rahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe bieten wir folgende Leistungen an:
§ 18 Begleiteter Umgang
§ 27 (2)
- Hilfen zur Erziehung
- StabiFam
- Ambulantes Clearing
- Trauerbegleitung
§ 27 (3) Aufsuchende Familientherapie / Familienberatung
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Qualitätssicherung bei CrossRoad NRW Jugendhilfe e.V
Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind unter sich ändernden, widersprüchlichen gesellschaftlichen Anforderungen tätig. Sie arbeiten oft mit Menschen in extremen Lebenssituationen. Institutioneller Druck und konfliktreiche zwischenmenschliche berufliche Beziehungen führen zu hohen Belastungen.
Es ist deshalb unerlässlich, sich regelmäßig fortzubilden, um unter den sich ständig wandelnden Verhältnissen und der Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Technologien sowie der Gesetzgebung entsprechend fachgerecht arbeiten zu können.
Außerdem erfordert das Einbringen der eigenen Person in die berufliche Arbeit die ständige kritische Überprüfung der Einstellung, der Motivation und des Handels sowie deren Auswirkungen.
Hierzu verhelfen Beratung, Fortbildung und Supervision.
Unsere Arbeit basiert auf den Qualitätskriterien des DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.). Diese lassen sich dementsprechend in drei unterschiedliche Ebenen unterteilen:
Qualitätskriterien beruflichen Handelns auf der Kontextebene
- Es stehen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung
- Akten werden ordnungsgemäß verwahrt und gem. datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet
- Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ausreichend Möglichkeit zur Recherche (Literatur, Methoden, Materialien, Internet) zur Verfügung gestellt
- Es erfolgt auf allen Ebenen eine regelmäßige Supervision, Fachberatung und Fortbildung.
- Mitwirkung der Fachkräfte an der Definition des Arbeitsauftrages
- Entscheidungskompetenz der Fachkräfte über Art und Weise der Hilfestellung
- Autonomie und Handlungsfreiheit
- Beteiligung / Mitwirkung der Fachkräfte an Entscheidungen von Politik und Verwaltung
- Unsere Arbeit ist in einem Konzept beschrieben
- Aufgaben, Ziele und Interessen von Trägern sind deutlich und dem Klientel zugänglich
- Verpflichtung, dass Fachkräfte ihr Handeln transparent machen
Qualitätskriterien beruflichen Handelns auf der Kompetenzebene
- Qualifizierter Abschluss
- Verpflichtung zur Evaluation der eigenen Tätigkeit
- Einlösen der Dienstleistungsorientierung durch die Fachkräfte der Sozialen Arbeit
- Einlösen der Funktion der Fachkräfte der Sozialen Arbeit in der Vermittlung zwischen System und Lebenswelt
- Berufliches Selbstverständnis / Selbstorganisation
- Supervision
- Fachberatung
- Verpflichtung zur Fortbildung
- Dokumentation und Evaluation der beruflichen Tätigkeit
Qualitätskriterien beruflichen Handelns auf der Klientenebene
- Es liegt eine detaillierte Stellenbeschreibung der einzelnen Arbeitsgebiete vor.
- Die Kosten sind transparent.
- Honorarkräfte werden tariflich nach ihren entsprechenden Qualifikationen und Einsatzgebieten eingestellt und bezahlt.